Allgemeine Verkaufsbedingungen

Für alle Aktivitäten zwischen Ihnen (im Folgenden: „der Kunde“, „der Käufer“) und für jede Bestellung, Vereinbarung und Lieferung durch Garden Trade International BV mit Sitz im Twaalfbunderweg 13, 3740 Bilzen-Hoeselt, eingetragen bei der Crossroads Bank for Enterprises unter der Nummer. 0441.446.505 (MwSt.-Nummer: BE0441446505) und firmierend unter dem Namen „Giardino“ (im Folgenden: „der Verkäufer“, „wir“, „uns/unser“, “G.T.I.“), und somit auch auf alle Kaufverträge, die Sie mit uns über den Webshop unter www.giardino-online.com (im Folgenden: „der Webshop“) abschließen, unter Ausschluss der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann nicht abgewichen werden, es sei denn, dies wird ausdrücklich schriftlich vereinbart.

Die Kontaktangaben des Verkäufers lauten:
Garden Trade International BV
Twaalfbunderweg 13
3740 Bilzen-Hoeselt
T +32 (0)89 51 03 60
E website@giardino-online.com


  1. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jede Bestellung, jeden Vertrag und jede Lieferung von Waren durch G.T.I., unter Ausschluss der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann nur abgewichen werden, wenn eine solche Abweichung ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
  2. Der vereinbarte Preis kann nicht angepasst werden, es sei denn, es liegen objektive Gründe vor, die eine Preisanpassung rechtfertigen, wie z.B. Preissteigerungen (von Materialien, Rohstoffen und/oder Brennstoffen usw.) auf dem Markt.
  3. Die Preisangaben beruhen auf den derzeit gültigen Lohn- und Materialwerten. Sollten sich diese ändern, behalten wir uns vor, die Preise entsprechend anzupassen.
  4. Die von G.T.I. angegebene Lieferfrist ist rein indikativ. Lieferverzögerungen können niemals zu irgendeiner Form von Entschädigung führen.
  5. Beim Verkauf von Waren ab Werk erfolgt der Transport auf Gefahr des Empfängers. Mit der Unterzeichnung des Lieferscheins erkennt der Kunde an, alle Waren und Dienstleistungen in gutem Zustand erhalten zu haben.
  6. Alle Rechnungen sind spätestens zu dem auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum zahlbar, d.h. maximal 30 Tage ab Rechnungsdatum, sofern nicht anders vereinbart. Für jede unbezahlte Rechnung wird von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung eine pauschale Entschädigung in Höhe von 10 %, mindestens jedoch 150 €, sowie Verzugszinsen in Höhe von 1 % pro angefangenem Monat fällig, unbeschadet der Inkasso- und Rechtskosten.
  7. Proteste gegen die Rechnung müssen innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich eingereicht werden. Es wird gebeten, immer das Datum und die Nummer der Rechnung anzugeben.
  8. Beanstandungen der Rechnungen müssen G.T.I. spätestens 7 Tage nach Erhalt der Rechnungen schriftlich und unter Angabe von Gründen mitgeteilt werden. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Rechnungen als angenommen. Bei Nichtbezahlung überfälliger Rechnungen ist G.T.I. berechtigt, vom Käufer die sofortige und vollständige Zahlung aller fälligen Beträge zu verlangen und die Zahlungsbedingungen in Vorauszahlung umzuwandeln, auch für noch nicht fällige Rechnungen
  9. Die von G.T.I. gelieferten Waren und Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises in Haupt- und Nebensache Eigentum von G.T.I., und zwar auch in dem Fall, dass diese Waren und Materialien bereits verarbeitet wurden.  Alle zusätzlichen Kosten für Verlust und Zerstörung gehen zu Lasten des Käufers.  Im Falle des Weiterverkaufs behält sich der Verkäufer die Möglichkeit vor, den Betrag zu verlangen, der dem Wert der weiterverkauften Waren entspricht. Der Eigentumsvorbehalt wird auf den Weiterverkaufspreis übertragen.
  10. Beim Verkauf von Waren ab Werk erfolgt der Transport auf Gefahr des Empfängers. Mit der Unterzeichnung des Lieferscheins bestätigt der Kunde, dass er alle Waren und Dienstleistungen in gutem Zustand erhalten hat und dass alle sichtbaren Mängel abgedeckt sind. Wenn G.T.I. für die Lieferung der Waren verantwortlich ist, müssen Beanstandungen wegen sichtbarer Mängel, um gültig zu sein, spätestens innerhalb von 48 Stunden nach der Lieferung schriftlich und mit einer klaren Beschreibung der Beanstandungen mitgeteilt werden.  Nach Ablauf dieser Frist gilt die gelieferte Ware als konform und endgültig angenommen. Nach der Lieferung der Waren trägt der Käufer alle Risiken, einschließlich höherer Gewalt und Zerstörung, sowie die Kosten der Lagerung.
  11. Für Abholungen wird die Ware von G.T.I. in 3740 Bilzen-Hoeselt, Twaalfbunderweg 13, bereitgestellt oder anders auf der Auftragsbestätigung angegeben. Nach der Anmeldung wird der Abholer in den vorgesehenen Abholbereich geleitet. Der Abholer darf diesen Bereich nicht verlassen, bevor der gesamte Abholvorgang abgeschlossen ist. Der Auftrag kann nur abgeholt werden, wenn alle Zahlungsbedingungen erfüllt sind.
    G.T.I. haftet nur für Schäden an der verpackten Bestellung, die bei der Verladung dieser Bestellung in das Transportmittel mittels eines von einem G.T.I.-Mitarbeiter geführten Gabelstaplers oder Hubwagens entstehen. Bei jeder anderen Art der Verladung liegt die Verantwortung sowohl für die Ware als auch für die Verladung selbst beim Abholer. Nach dem Verladen der verpackten Bestellung in das Transportmittel haftet der Abholer in vollem Umfang sowohl für die Ware als auch für das Fahrzeug. Der Transport selbst erfolgt immer auf Kosten und Risiko des Abholers. Der Abholer muss jederzeit die gesetzlichen Vorschriften für die Verladung und den Transport von Waren einhalten.
  12. Beanstandungen wegen verborgener Mängel müssen G.T.I. in jedem Fall innerhalb von 14 Tagen, nachdem der Käufer diese Mängel entdeckt hat oder vernünftigerweise hätte entdecken können, schriftlich mitgeteilt werden. Ein Rechtsanspruch kann nur innerhalb von 6 Monaten nach der Entdeckung eines solchen verborgenen Mangels geltend gemacht werden, wobei die Reklamation unzulässig ist.
  13. Die Haftung von G.T.I. in Bezug auf die verwendeten Materialien und Rohstoffe ist auf die vom Hersteller/Lieferanten gewährten Garantien beschränkt. Die Haftung von G.T.I. beschränkt sich in jeder Hinsicht auf die Behebung vorhersehbarer und direkter Schäden, unter Ausschluss aller indirekten Schäden. 
  14. Im Falle der Annullierung des Auftrags schuldet der Käufer eine pauschale Entschädigung in Höhe von 30 % des vereinbarten Gesamtpreises, vorbehaltlich des Rechts von G.T.I., eine höhere Entschädigung zu fordern, falls der erlittene Schaden höher ist. Falls G.T.I. ihren Verpflichtungen gegenüber dem Käufer nicht nachkommt oder in Verzug ist, hat der Käufer Anspruch auf eine gleichwertige Entschädigung.
  15. Der Käufer, an den die Waren zu liefern sind, garantiert die gute Zugänglichkeit des Ortes. Alle Einrichtungen, die für eine sichere und schadensfreie Lieferung der Waren erforderlich sind, müssen vom Käufer bereitgestellt werden. G.T.I. kann in keiner Weise haftbar gemacht werden und behält sich das Recht vor, die Lieferung zu verweigern, wenn sie der Meinung ist, dass die Lieferung nicht ohne Gefahr von Schäden erfolgen kann. Die Kosten für einen vergeblichen Transport gehen vollständig zu Lasten des Käufers. Bei Hauslieferungen wird die Sendung bis zur ersten privaten Schwelle der vereinbarten Lieferadresse geliefert und nicht weiter in die Wohnräume, Wohngeschosse oder den Garten.
  16. Wenn G.T.I. nach der Bestellung und vor der Lieferung negative Informationen über die finanzielle Situation des Käufers zur Kenntnis gebracht werden, ist G.T.I. berechtigt, vom Käufer zusätzliche Zahlungsgarantien zu verlangen oder die Bestellung einseitig zu stornieren. In einem solchen Fall hat der Käufer keinen Anspruch auf irgendeine Form der Entschädigung.  
  17. Alle von G.T.I. geschlossenen Verträge unterliegen dem belgischen Recht. Im Falle von Streitigkeiten ist ausschließlich das Gericht von Tongeren zuständig.  
© 2025 Giardino. Alle Rechte vorbehalten.